Einreichung

Information zur Einreichung:
Die Notifikation der Richtlinie der neuen Förderinitiative „Filmstandort Austria“ (FISA) durch die Europäische Kommission ist erfolgt; die Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) rückwirkend per 01.07.2010 in Kraft gesetzt.

Prüfung:
Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und Location Austria prüfen die eingereichten Anträge in der Reihenfolge ihres Einlangens. Maßgeblich für die Reihung ist das Vorliegen eines vollständigen Antrags.

Durch die erfolgte Inkraftsetzung der Richtlinien mit 01.07.2010 durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) können Förderungswerber, die einen „Antrag auf Anrechenbarkeit der Kosten“ oder mittlerweile einen vollständigen Online-Antrag rechtzeitig eingebracht haben, bereits mit den Dreharbeiten beginnen.

Wichtig:
Die Reihung der Projekte hinsichtlich Mittelverfügbarkeit erfolgt ausschließlich nach Vorliegen des vollständigen Antrags mittels online Einreichung. Über Förderanträge wird bei Vollständigkeit binnen einer Frist von längstens sieben Wochen entschieden. Eine schriftliche Zu- bzw. Absage über eine Förderungsentscheidung ergeht dann vorbehaltlich budgetärer Bedeckung an den Antragsteller.

Das alleinige Projektrisiko liegt bis zur endgültigen Förderentscheidung beim Einreicher! Bis zu einer positiven schriftlichen Zusage besteht kein Anspruch auf Förderung.

Antragsformular

Zur Vorabinformation über die Anforderungen der online Einreichung besteht die Möglichkeit sich das Antragsformular abzuspeichern.

Die Einreichung selbst muß über das online Einreichtool erfolgen.

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