Richtlinen
Die Förderung „Filmstandort Austria“ basiert auf Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen erstellt wurden. Die Förderung unterliegt der Notifizierungspflicht der Europäischen Union.
Bitte beachten Sie:
Da die Richtlinie per 01.07.2010 in Kraft gesetzt wurde, können als förderfähige österreichische Kosten nur Kosten, die ab diesem Zeitpunkt angefallen sind, anerkannt werden.
